Lexikon zu Föderalismus und Verwaltung
Vom Amtlichen Gemeindeschlüssel bis zur Verbandsgemeinde: Begriffe einfach erklärt.
Bund und Länder
Ein Bundesland ist einer der sechzehn Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Staatsgewalt, eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Regierung.
Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über das die Länder an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken und ihre Interessen vertreten.
Als Flächenländer bezeichnet man die Länder, die nicht Stadtstaat sind und deren Gebiet aus vielen Gemeinden und meist mehreren Kreisen besteht.
Freistaat ist eine historisch gewachsene Selbstbezeichnung dreier Länder, die rechtlich keinen Unterschied zu den übrigen Ländern begründet.
Als Föderalismusreform bezeichnet man Verfassungsänderungen, die die Aufgabenverteilung und Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu ordneten, vor allem 2006 und 2009.
Kulturhoheit bedeutet, dass die Länder weitgehend allein für Bildung, Schulen, Hochschulen, Kultur und Medienordnung zuständig sind.
Die Landeshauptstadt ist der Sitz von Landtag und Landesregierung eines Landes und damit dessen politisches Zentrum, nicht immer die größte Stadt.
Die Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan eines Landes und besteht aus dem Regierungschef und den Ministerinnen und Ministern, in Stadtstaaten aus dem Senat.
Die Landesverfassung ist die Grundordnung eines Landes, die Staatsaufbau, Grundrechte und Staatsziele regelt und dem Grundgesetz nicht widersprechen darf.
Der Landtag ist das vom Volk gewählte Parlament eines Landes, das Gesetze beschließt, die Regierung kontrolliert und meist den Regierungschef wählt.
Der Länderfinanzausgleich war der Verteilungsmechanismus zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern und ist seit 2020 in den Finanzkraftausgleich übergegangen.
Der Ministerpräsident ist das Amt des Regierungschefs eines Flächenlandes, in der Regel vom Landtag gewählt und zugleich politischer Repräsentant des Landes.
Ein Stadtstaat ist ein Land, dessen Staatsgebiet im Wesentlichen aus einer Stadt besteht, sodass Landes- und Gemeindeebene in einer Hand liegen.
Gemeinden
Ein Amt ist in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ein Verwaltungsverband, der für mehrere kleine amtsangehörige Gemeinden die Verwaltung führt.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist das Oberhaupt einer Gemeinde und leitet je nach Land die Verwaltung, den Rat oder beides.
Die Gemeinde ist die unterste Ebene der Gebietskörperschaften in Deutschland und Träger der kommunalen Selbstverwaltung mit eigenem Gebiet, Rat und Haushalt.
Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Einwohner einer Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen der örtlichen Politik.
Ein Gemeindeverband ist eine kommunale Gebietskörperschaft oberhalb oder neben der Gemeinde, etwa ein Landkreis oder ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden mit eigenen Organen.
Große Kreisstadt ist ein Rechtsstatus in Baden-Württemberg und Sachsen für Städte, die zu einem Landkreis gehören, aber erweiterte Aufgaben übernehmen.
Markt ist ein historisch gewachsener Titel für Gemeinden, vor allem in Bayern, der zwischen Dorf und Stadt steht und rechtlich eine normale Gemeinde bleibt.
Ortsgemeinde heißt in Rheinland-Pfalz eine selbstständige Gemeinde, die meist Teil einer Verbandsgemeinde ist und einen Teil ihrer Aufgaben abgegeben hat.
Ein Ortsteil ist ein räumlich abgegrenzter Teil einer Gemeinde, der oft früher selbstständig war und häufig einen eigenen Ortsvorsteher oder Ortsbeirat hat.
Eine Samtgemeinde ist ein niedersächsischer Gemeindeverband, in dem mehrere Mitgliedsgemeinden einen Teil ihrer Aufgaben gemeinsam durch die Samtgemeinde erfüllen.
Stadt ist ein Titel für bestimmte Gemeinden, der nach Landesrecht verliehen wird und sich auf Geschichte, Bedeutung oder Struktur der Gemeinde bezieht.
Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung einer Stadt und entspricht dem Gemeinderat, wird je nach Land aber auch Stadtverordnetenversammlung genannt.
Eine Verbandsgemeinde ist ein Gemeindeverband aus mehreren Ortsgemeinden mit gemeinsamer Verwaltung, geregelt vor allem in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Gemeinden, die ihre Verwaltung gemeinsam führen, aber rechtlich selbstständig bleiben.
Kreise
Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises und entscheidet über Haushalt und wichtige Fragen der Kreispolitik.
Der Landkreis ist ein Gemeindeverband und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde, der kreisangehörige Gemeinden zusammenfasst und überörtliche Aufgaben übernimmt.
Der Landrat oder die Landrätin leitet die Verwaltung eines Landkreises und vertritt den Kreis nach außen, je nach Land direkt oder vom Kreistag gewählt.
Stadtkreis ist die in Baden-Württemberg gebräuchliche Bezeichnung für eine kreisfreie Stadt, also eine Stadt, die keinem Landkreis angehört.
Eine kreisfreie Stadt gehört keinem Landkreis an und nimmt die Aufgaben von Gemeinde und Kreis in einer Verwaltung gemeinsam wahr.
Recht
Das Feiertagsrecht regelt, welche Tage gesetzliche Feiertage sind. Es ist weitgehend Landesrecht, deshalb gelten nicht überall dieselben freien Tage.
Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass die Länder gesetzgeberisch tätig sein dürfen, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
Landesrecht ist die Gesamtheit der von den Ländern gesetzten Rechtsvorschriften, also Landesverfassung, Landesgesetze und Verordnungen der Landesregierungen.
Ländersache nennt man Aufgaben und Regelungsbereiche, für die nicht der Bund, sondern die einzelnen Länder zuständig sind, etwa Schule, Polizei und Kommunalrecht.
Verwaltung
Der Amtliche Gemeindeschlüssel ist eine achtstellige Kennzahl, die jede Gemeinde in Deutschland eindeutig identifiziert und in der Statistik und Verwaltung verwendet wird.
Ein Bezirk ist in Berlin und Hamburg eine Verwaltungseinheit der Stadt mit eigener Bezirksvertretung, aber ohne die Rechte einer selbstständigen Gemeinde.
Eingemeindung ist die Eingliederung einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils in eine andere Gemeinde, wodurch die eingemeindete Gemeinde meist ihre Selbstständigkeit verliert.
Eine Exklave ist ein Gebiet, das zu einem Staat oder einer Verwaltungseinheit gehört, aber vom Hauptgebiet räumlich getrennt und von fremdem Gebiet umgeben ist.
Eine Gebietsreform ordnet Grenzen und Zuschnitte von Gemeinden, Kreisen oder Regierungsbezirken neu, um leistungsfähigere Verwaltungseinheiten zu schaffen.
Ein gemeindefreies Gebiet gehört zu keiner Gemeinde, ist meist unbewohnt und wird unmittelbar vom Landkreis oder Land verwaltet, etwa große Waldflächen.
Das Kfz-Kennzeichen enthält ein Unterscheidungszeichen, das den Zulassungsbezirk anzeigt und meist von Landkreis oder kreisfreier Stadt der Zulassung abhängt.
Eine Metropolregion ist ein großräumiger Verflechtungsraum um ein oder mehrere Zentren, der in der Raumordnung als Motor für Wirtschaft und Innovation gilt.
Ein Mittelzentrum ist ein zentraler Ort der mittleren Stufe, der Einwohner des Umlandes mit Schulen, Fachärzten, Einkaufsmöglichkeiten und Behörden versorgt.
Ein Oberzentrum ist ein zentraler Ort der höchsten Stufe, der mit seinem Angebot an Behörden, Kliniken, Hochschulen und Kultur ein weites Umland versorgt.
Die Postleitzahl ist eine fünfstellige Zahl, die Zustellbezirke der Post bezeichnet und nicht mit Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen übereinstimmen muss.
Ein Regierungsbezirk ist eine mittlere staatliche Verwaltungsebene zwischen Landesministerien und Kreisen, die es nur noch in einigen Flächenländern gibt.
Der Amtliche Regionalschlüssel ist eine zwölfstellige Kennzahl, die wie der Gemeindeschlüssel aufgebaut ist und zusätzlich den Gemeindeverband berücksichtigt.
Kommunale Selbstverwaltung ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.