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Landesrecht

Lexikon · Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Landesrecht ist die Gesamtheit der von den Ländern gesetzten Rechtsvorschriften, also Landesverfassung, Landesgesetze und Verordnungen der Landesregierungen.

Erklärung

Neben dem Bundesrecht besteht in jedem Land ein eigener Rechtskreis. Landesgesetze beschließen die Landtage, Verordnungen erlassen Regierungen und Ministerien. Landesrecht gilt nur im jeweiligen Land und regelt Bereiche, für die die Länder zuständig sind, etwa Schulwesen, Polizeirecht, Kommunalrecht, Bauordnung und Denkmalschutz. Nach Art. 31 GG bricht Bundesrecht entgegenstehendes Landesrecht. Das bedeutet, dass ein Landesgesetz unwirksam wird, wenn es einem Bundesgesetz widerspricht. Bei der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen die Länder nur Gesetze erlassen, solange der Bund nicht tätig geworden ist. Wegen der vielen Regelungen unterscheiden sich viele Alltagsfragen von Land zu Land. Landesgesetze werden in den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern veröffentlicht. Auch Satzungen der Kommunen gehören zum Landesrecht im weiteren Sinn, weil sie auf Landesgesetzen beruhen. Gerichte prüfen Landesrecht auf Vereinbarkeit mit Bundesrecht und Landesverfassung.

Beispiel

Wenn du ein Haus bauen willst, gilt die Bauordnung deines Landes. Dieselbe Garage kann in einem Land genehmigungsfrei, im anderen genehmigungspflichtig sein, weil jedes Land seine Landesbauordnung selbst beschließt. Wer umzieht, merkt es zum Beispiel bei der Landesbauordnung, beim Polizeigesetz oder bei Regeln zu Schulpflicht und Hochschulzugang. Das Landesrecht prägt also viele Entscheidungen im Alltag.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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