Zum Inhalt springen
bundesland.net

Stadt

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Stadt ist ein Titel für bestimmte Gemeinden, der nach Landesrecht verliehen wird und sich auf Geschichte, Bedeutung oder Struktur der Gemeinde bezieht.

Erklärung

Rechtlich ist eine Stadt eine Gemeinde mit der Befugnis, die Bezeichnung zu führen. Die Voraussetzungen regeln die Gemeindeordnungen der Länder, mitunter ist es ein historisches Recht, mitunter eine Verleihung durch die Landesregierung. Eine feste Einwohnerschwelle gibt es nicht überall, Faustregeln wie Mindestgröße sind eher statistische Konventionen. Städte können kreisfrei sein oder zu einem Landkreis gehören. Das Statistische Bundesamt unterscheidet zudem Größenklassen, etwa Kleinstadt, Mittelstadt und Großstadt, doch das sind Auswertungskategorien, keine Rechtsbegriffe. Mit dem Stadtstatus verbunden sind oft eigene Bezeichnungen für Organe, etwa Stadtrat und Oberbürgermeister. Manche Orte führen den Titel seit dem Mittelalter, andere haben ihn erst im 20. Jahrhundert bekommen. Die Rechtsfolgen sind überschaubar, denn Städte haben wie andere Gemeinden Selbstverwaltung, nur oft mehr Aufgaben und größere Verwaltungen. Der Titel bleibt trotzdem bedeutsam für das Selbstverständnis der Einwohner.

Beispiel

Ein Dorf mit historischem Stadtrecht darf sich Stadt nennen, auch wenn es nur wenige tausend Menschen hat. Umgekehrt kann eine große Siedlung ohne diesen Titel Gemeinde heißen, weil das Landesrecht keine zwingende Größenregel festlegt. In Statistiken wirst du außerdem oft Begriffen wie Landgemeinde und Stadt begegnen, die nach Größe getrennt sind. Das ist eine Auswertungshilfe und keine rechtliche Unterscheidung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Bundesland.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.