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Ministerpräsident

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Ministerpräsident ist das Amt des Regierungschefs eines Flächenlandes, in der Regel vom Landtag gewählt und zugleich politischer Repräsentant des Landes.

Erklärung

Die Landesverfassungen sehen für jedes Flächenland einen Regierungschef vor, der meist Ministerpräsident heißt. Er wird in der Regel vom Landtag gewählt, ernennt oder schlägt die Minister vor und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Nach außen vertritt er das Land, zum Beispiel gegenüber dem Bund, in der Ministerpräsidentenkonferenz und im Bundesrat. In den Stadtstaaten tragen vergleichbare Ämter andere Namen: In Berlin heißt das Amt Regierender Bürgermeister, in Hamburg Erster Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats und Bürgermeister. Die Verfassungen regeln auch, wie ein Amtsinhaber ersetzt wird und wann Neuwahlen nötig sind. Dieses Lexikon beschreibt nur das Amt, nicht die jeweilige Person. Der Regierungschef hat in der Regel zudem Weisungsrecht gegenüber den Ministern im Rahmen der Richtlinien und führt oft den Vorsitz im Kabinett. Details der Stellung hängen von der Landesverfassung ab.

Beispiel

Wenn die Länder gemeinsam mit dem Bund etwas abstimmen, etwa bei der Rundfunkpolitik, treffen sich die Regierungschefs der Länder. Dort sitzen Ministerpräsidenten und Bürgermeister der Stadtstaaten gleichberechtigt am Tisch. Auch im Bundesrat spricht meist der Regierungschef für sein Land, auch wenn er sich vertreten lassen kann. Die Stimmen eines Landes werden einheitlich abgegeben.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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