Bundesland
Kurzdefinition
Ein Bundesland ist einer der sechzehn Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Staatsgewalt, eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Regierung.
Erklärung
Die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat, und ihre Teile heißen Länder. Umgangssprachlich sagt man Bundesland, im Grundgesetz steht schlicht Land. Jedes Land besitzt eigene Staatlichkeit: Es hat eine Landesverfassung, ein gewähltes Parlament, eine Regierung und eigene Gerichte. Gleichzeitig sind alle Länder an die Grundsätze des Grundgesetzes gebunden und wirken über den Bundesrat an der Politik des Bundes mit. Die Gebiete der heutigen Länder gehen teils auf alte Territorien zurück, teils entstanden sie nach 1945 durch Neuordnung der Besatzungszonen. Die fünf ostdeutschen Länder wurden 1990 wieder gebildet und traten am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik bei. Länder unterscheiden sich stark in Größe und Struktur, sind aber rechtlich gleichrangig. Unterhalb der Länder liegen Kreise und Gemeinden, die ihre Befugnisse vom Land und von der kommunalen Selbstverwaltung ableiten. Die Bezeichnung Bundesland ist im Alltag verbreitet, hat aber keine eigene Rechtswirkung. Auch Gebietsänderungen zwischen Ländern sind nur nach den Regeln des Grundgesetzes möglich und deshalb selten.
Beispiel
Wenn du auf bundesland.net nach einem Land suchst, findest du dort zum Beispiel Hauptstadt, Landkreise und Gemeinden. Ob Bayern, Bremen oder Brandenburg: Rechtlich sind alle gleichrangige Länder, auch wenn sich Geschichte, Fläche und Verwaltungsaufbau deutlich unterscheiden. Die Unterschiede zeigen sich im Alltag: Schulferien, Feiertage und Behördenwege richten sich nach dem Land, in dem du wohnst, und können schon hinter der nächsten Landesgrenze anders aussehen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Bundesland.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.