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Bezirk (Berlin, Hamburg)

Lexikon · Verwaltung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Bezirk ist in Berlin und Hamburg eine Verwaltungseinheit der Stadt mit eigener Bezirksvertretung, aber ohne die Rechte einer selbstständigen Gemeinde.

Erklärung

Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke, Hamburg in sieben. Die Bezirke sind keine Gemeinden, weil in Stadtstaaten Land und Gemeinde eine Einheit bilden. Sie übernehmen Verwaltungsaufgaben der Stadt in einem Teilgebiet, zum Beispiel Bürgerämter, Bauaufsicht, Schulen oder Grünflächen. Gewählt wird eine Bezirksvertretung, in Berlin Bezirksverordnetenversammlung genannt, in Hamburg Bezirksversammlung. Die Bezirksverwaltung steht unter der Aufsicht des Senats und hat weniger Selbstständigkeit als eine Gemeinde. Berlin kennt zusätzlich Ortsteile in den Bezirken. Der Begriff Bezirk wird auch in anderen Zusammenhängen verwendet, etwa als Bezirk in Bayern, wo er eine höhere kommunale Ebene bezeichnet. Im Kontext der Stadtstaaten ist es aber eine reine Verwaltungsgliederung. Die Bezirke tragen zur Bürgernähe bei, weil Bürgerämter dezentral organisiert sind. In Berlin liegt die Gesamtverantwortung beim Senat, während die Bezirke viele Dienstleistungen vor Ort abwickeln.

Beispiel

Willst du in Berlin eine Wohnung anmelden, gehst du zum Bürgeramt deines Bezirks, etwa Pankow oder Neukölln. In Hamburg läuft das über das Bezirksamt, das zum Beispiel für Wandsbek oder Altona zuständig ist. Bei den Bezirkswahlen wählst du die lokale Vertretung, die nicht mit dem Landesparlament zu verwechseln ist und über Fragen wie Spielplätze oder Parks entscheidet.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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