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Landeshauptstadt

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Landeshauptstadt ist der Sitz von Landtag und Landesregierung eines Landes und damit dessen politisches Zentrum, nicht immer die größte Stadt.

Erklärung

Jedes der sechzehn Länder hat eine Landeshauptstadt, in der Parlament und Regierung ihren Sitz haben. Für die Stadtstaaten fallen Hauptstadt und Land zusammen: Berlin, Hamburg und Bremen sind zugleich Stadt und Land. Die Landeshauptstadt ist oft, aber nicht immer die größte Stadt. In Rheinland-Pfalz ist Mainz Hauptstadt, obwohl andere Städte größer sind, und Düsseldorf ist Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, obwohl Köln mehr Einwohner hat. Welche Stadt Landeshauptstadt ist, steht meist in der Landesverfassung oder folgt der Tradition. Landeshauptstädte beherbergen auch obere Landesbehörden, Landesgerichte und oft Hochschulen. Bei Bundesländern, die nach 1945 oder 1990 entstanden, wurde die Hauptstadt teils nach längerer Debatte bestimmt. Hinzu kommt, dass der Regierungssitz nicht zwingend dort liegt, wo die ältesten Institutionen sitzen. Zuweilen verteilen sich Landesbehörden auch bewusst auf mehrere Städte, damit nicht alles in der Hauptstadt konzentriert ist.

Beispiel

Suchst du die Hauptstadt von Hessen, ist es Wiesbaden und nicht das größere Frankfurt am Main. Im Landtag in Wiesbaden werden Gesetze beschlossen, die Ministerien der Landesregierung sitzen ebenfalls dort. Auch Mainz ist ein Beispiel: Die Stadt ist Sitz der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, wirtschaftlich ragen daneben andere Städte hervor, weil Größe und Hauptstadtrolle nicht zusammenfallen müssen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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