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Ortsteil

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Ortsteil ist ein räumlich abgegrenzter Teil einer Gemeinde, der oft früher selbstständig war und häufig einen eigenen Ortsvorsteher oder Ortsbeirat hat.

Erklärung

Ortsteile entstehen meist durch Eingemeindungen oder weil sich eine Gemeinde aus mehreren Siedlungen zusammensetzt. Das Landesrecht erlaubt Gemeinden, Ortsteile mit besonderen Gremien auszustatten. Je nach Land heißen sie Ortschaftsrat, Ortsbeirat oder Ortsvorsteher. Diese Organe beraten den Gemeinderat in Angelegenheiten ihres Gebiets, in einigen Ländern können sie auch eigene Mittel verwalten. Ortsteile sind keine Gebietskörperschaften und haben keine eigene Selbstverwaltung wie die Gemeinde. Im Alltag bedeutet das häufig eigene Namen, Postadressen oder Vereine. Verwechsle Ortsteil nicht mit Stadtteil, der meist in größeren Städten verwendet wird, oder mit Ortsgemeinde, die in Rheinland-Pfalz eine selbstständige Gemeinde ist. Die Grenzen eines Ortsteils sind oft nicht amtlich genau festgelegt, weil sie sich aus der Geschichte ergeben. Statistisch werden Ortsteile gelegentlich eigens erfasst, wenn das Land dies vorsieht.

Beispiel

Nach einer Gemeindefusion behält ein früheres Dorf oft seinen Namen als Ortsteil. Dessen Ortsvorsteher spricht mit dem Rathaus über Anliegen wie Spielplatz oder Straßensanierung, entscheiden muss aber der Gemeinderat der ganzen Gemeinde. Auch Postleitzahlen, Straßennamen und Vereine folgen dem früheren Dorf, sodass sich viele Menschen weiter mit ihrem Ortsteil identifizieren, obwohl die Verwaltung gemeinsam organisiert ist.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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