Gemeindeverband
Kurzdefinition
Ein Gemeindeverband ist eine kommunale Gebietskörperschaft oberhalb oder neben der Gemeinde, etwa ein Landkreis oder ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden mit eigenen Organen.
Erklärung
Im Kommunalrecht ist der Begriff ein Oberbegriff. Gemeindeverbände sind Körperschaften, in denen sich Gemeinden oder Kreise zusammenschließen oder die aus mehreren Gemeinden bestehen. Art. 28 GG nennt sie neben den Gemeinden als Träger der Selbstverwaltung. Typische Gemeindeverbände sind die Landkreise, aber auch Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter oder Landschaftsverbände wie in Nordrhein-Westfalen. Sie erfüllen Aufgaben, die über die Möglichkeiten einzelner Gemeinden hinausgehen oder sich gemeinsam wirtschaftlicher erledigen lassen. Davon zu trennen sind Zweckverbände, die für einzelne Aufgaben gegründet werden, etwa Abwasser oder Nahverkehr. Welche Formen es gibt, entscheidet das jeweilige Landesrecht, deshalb ist die Landschaft der Gemeindeverbände bunt und teils verwirrend. Die Rechtsaufsicht über Gemeindeverbände führt in der Regel die obere oder untere Aufsichtsbehörde des Landes. Finanziert werden sie aus Umlagen der Mitglieder und Zuweisungen des Landes.
Beispiel
Ein Landkreis ist ein Gemeindeverband, ebenso eine Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz. Beide fassen Gemeinden zusammen, jedoch mit unterschiedlichen Aufgaben: Der Kreis kümmert sich um überörtliche Themen, die Verbandsgemeinde führt vor allem die gemeinsame Verwaltung. Der Begriff taucht in Gesetzen und Statistiken auf, ist im Alltag aber kaum geläufig. Wer ihn kennt, versteht schneller, warum Verwaltungsstrukturen je nach Land anders heißen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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