Verwaltungsgemeinschaft
Kurzdefinition
Eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Gemeinden, die ihre Verwaltung gemeinsam führen, aber rechtlich selbstständig bleiben.
Erklärung
Das Modell gibt es in mehreren Ländern, unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Mehrere Gemeinden gründen einen Verband oder bilden eine gemeinsame Verwaltung, um Kosten zu sparen und Fachpersonal zu bündeln. Die Mitglieder behalten ihren eigenen Gemeinderat und Bürgermeister und entscheiden über örtliche Angelegenheiten selbst. Die Gemeinschaftsverwaltung übernimmt Aufgaben wie Meldewesen, Kasse, Standesamt oder Bauleitplanung für die Mitgliedsgemeinden. In Bayern ist das Modell in der Gemeindeordnung und im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit geregelt. Die Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Land deutlich. Sie ist verwandt mit Amt, Samtgemeinde und Verbandsgemeinde, hat aber andere Gremien und Regeln und darf nicht mit diesen gleichgesetzt werden. Gelegentlich übernimmt eine größere Mitgliedsgemeinde die Geschäfte als erfüllende Gemeinde für die kleineren. In Sachsen und Thüringen wurden viele Gemeinschaften nach 1990 gebildet und später im Zuge von Reformen verändert.
Beispiel
Mehrere kleine Orte in Franken teilen sich ein Rathaus mit einem gemeinsamen Verwaltungsbüro. Du gehst zur Gemeinschaftsverwaltung, um etwas zu beantragen, doch über Bebauungsplan und Haushalt entscheidet weiterhin der Gemeinderat deiner Heimatgemeinde. Der Vorteil für kleine Orte liegt darin, dass sie nicht auf ihr Rathaus und ihren Bürgermeister verzichten müssen, aber trotzdem Fachpersonal nutzen, das sich eine einzelne Gemeinde nicht leisten könnte.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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