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Feiertagsrecht

Lexikon · Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Feiertagsrecht regelt, welche Tage gesetzliche Feiertage sind. Es ist weitgehend Landesrecht, deshalb gelten nicht überall dieselben freien Tage.

Erklärung

Bundesweit einheitlich ist nur der Tag der Deutschen Einheit, den der Einigungsvertrag festlegt. Alle übrigen gesetzlichen Feiertage bestimmen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen. Deshalb gibt es Tage, die nur in einigen Ländern frei sind, etwa Fronleichnam, Allerheiligen oder der Reformationstag. Manche Feiertage gelten nur in Teilen eines Landes, wie in Bayern das Augsburger Friedensfest in der Stadt Augsburg. Auch Bestimmungen zum Schutz stiller Tage, etwa Karfreitag, sind Landesrecht und unterscheiden sich. Die Feiertagsgesetze legen auch fest, was an Feiertagen erlaubt ist, etwa Tanzveranstaltungen. Wer in einem Land arbeitet, aber im anderen wohnt, muss auf die Regeln am Arbeitsort achten. Änderungen erfolgen durch den jeweiligen Landtag. Das gilt auch für sogenannte Brauchtumstage, die nur in Teilen von Ländern frei sind. Für Arbeitnehmer wichtig: Ob ein Tag bezahlt frei ist, regeln Feiertagsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz gemeinsam mit Tarif- und Arbeitsverträgen.

Beispiel

Wohnst du in Hessen und arbeitest in Baden-Württemberg, hast du am Dreikönigstag frei, der in Hessen kein Feiertag ist. Entscheidend ist das Recht des Landes, in dem du arbeitest, und nicht dein Wohnort. Wer im Urlaub oder bei Terminen Feiertage beachten will, sollte also immer das jeweilige Land prüfen und nicht von einem bundesweit einheitlichen Kalender ausgehen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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