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Stadtstaat

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Stadtstaat ist ein Land, dessen Staatsgebiet im Wesentlichen aus einer Stadt besteht, sodass Landes- und Gemeindeebene in einer Hand liegen.

Erklärung

In Deutschland gibt es drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen. Das Land Bremen besteht genau genommen aus zwei Städten, nämlich Bremen und Bremerhaven, die räumlich getrennt liegen. Stadtstaaten haben dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Länder, besitzen also eine Verfassung, ein Parlament und Vertretung im Bundesrat. Eine Besonderheit ist die Verschränkung der Ebenen: Die Stadt erledigt zugleich kommunale und staatliche Aufgaben, weshalb es keine Landkreise gibt. Parlament und Senat sind deshalb Landes- und Stadtorgane in einem. Berlin und Hamburg gliedern sich zusätzlich in Bezirke, die keine eigenständigen Gemeinden sind. Im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden Stadtstaaten wegen ihrer besonderen Lage gesondert betrachtet, was immer wieder politisch diskutiert wird. Dadurch fehlt eine eigene Kreisebene, und die Verwaltung gliedert sich in Senatsverwaltungen und Bezirke. Das macht Stadtstaaten zu einem Sonderfall im Föderalismus.

Beispiel

Wer in Hamburg ein Auto anmeldet oder eine Baugenehmigung beantragt, wendet sich an dieselbe staatliche Ebene, die auch Gesetze für das Land macht. In einem Flächenland wie Hessen wäre dafür je nach Aufgabe Gemeinde, Landkreis oder Land zuständig. Auch bei Wahlen zeigt sich das: Die Bürgerinnen und Bürger wählen dasselbe Parlament, das zugleich Stadtrat und Landtag ist, und die Landesregierung ist gleichzeitig Stadtregierung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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