Kreistag
Kurzdefinition
Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises und entscheidet über Haushalt und wichtige Fragen der Kreispolitik.
Erklärung
Das Gremium wird bei den Kommunalwahlen für mehrere Jahre gewählt und besteht aus ehrenamtlichen Kreisrätinnen und Kreisräten. Es beschließt den Kreishaushalt, die Kreisumlage, Satzungen und wichtige Personalentscheidungen und kontrolliert die Kreisverwaltung. In einigen Ländern heißt das Gremium Kreisrat, in Niedersachsen Kreistag, in Schleswig-Holstein ebenfalls. Der Vorsitz liegt je nach Land beim Landrat oder bei einer gewählten Person aus dem Gremium. Zur Vorbereitung bilden Kreistage Ausschüsse, etwa für Soziales, Schulen oder Verkehr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Landkreisordnungen, die sich in Details unterscheiden. Der Kreistag ist keine Parlamentsebene mit Gesetzgebungsrecht, sondern beschließt Satzungen im Rahmen der Gesetze. Die Fraktionen im Kreistag entsprechen meist den Parteien und Wählergruppen, die auch im Land aktiv sind, dazu kommen oft lokale Gruppen. Die Mitglieder erhalten für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung, ihr Mandat bleibt jedoch ein Ehrenamt.
Beispiel
Soll ein Landkreis ein neues Berufsschulzentrum bauen oder die Müllgebühren ändern, entscheidet der Kreistag. Die Verwaltung bereitet die Vorlage vor, die Kreisräte beraten in Ausschüssen und stimmen dann im Plenum ab. Wer sich informieren will, findet Tagesordnungen und Beschlüsse meist im Ratsinformationssystem des Kreises. Dort sind öffentliche Sitzungen angekündigt, du kannst ihnen als Zuhörer beiwohnen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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