Landkreis
Kurzdefinition
Der Landkreis ist ein Gemeindeverband und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde, der kreisangehörige Gemeinden zusammenfasst und überörtliche Aufgaben übernimmt.
Erklärung
Landkreise bestehen aus mehreren kreisangehörigen Gemeinden und sind selbst kommunale Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltung nach Art. 28 GG. Sie übernehmen Aufgaben, die über die Kraft einer einzelnen Gemeinde hinausgehen, zum Beispiel Kreisstraßen, Abfallentsorgung, Berufsschulen, Rettungsdienst und Teile der Sozialverwaltung. Zugleich nehmen sie als untere staatliche Behörde Aufgaben des Landes wahr, etwa bei Kfz-Zulassung, Bauaufsicht oder Ausländerbehörde. Gewählt wird der Kreistag, der Landrat führt die Verwaltung. Die Bezeichnung variiert, in einigen Ländern spricht man schlicht von Kreis. Die kreisfreien Städte sind keinem Landkreis zugeordnet, sondern erfüllen dessen Aufgaben selbst. Neuzuschnitte durch Gebietsreformen haben Zahl und Größe der Landkreise immer wieder verändert. Die Zahl der Landkreise hat sich durch Reformen verringert. Zur Finanzierung erheben sie von den Gemeinden eine Kreisumlage. Außerdem erhalten sie Zuweisungen des Landes für übertragene Aufgaben.
Beispiel
Wer einen Reisepass braucht, geht zur Gemeinde. Für die Zulassung eines Autos oder einen Bauantrag ist dagegen oft die Kreisverwaltung zuständig, deren Sitz die Kreisstadt ist und nicht zwingend die größte Gemeinde im Kreis. Typisch ist auch, dass der Kreis Namensgeber für das Kfz-Kennzeichen ist: Wer sein Auto zulassen will, geht in der Regel zur Zulassungsstelle des Landkreises.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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