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Metropolregion

Lexikon · Verwaltung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Metropolregion ist ein großräumiger Verflechtungsraum um ein oder mehrere Zentren, der in der Raumordnung als Motor für Wirtschaft und Innovation gilt.

Erklärung

Metropolregionen sind kein Verwaltungsbezirk und keine Gebietskörperschaft. Sie beschreiben Räume, in denen Städte und Umland eng verflochten sind, etwa bei Arbeitsmarkt, Verkehr und Wirtschaft. Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat sie als Leitbild festgelegt, in Deutschland gibt es mehrere, darunter Hamburg, Rhein-Neckar, Rhein-Ruhr und München. Oft überschreiten sie Landesgrenzen und erfordern Zusammenarbeit zwischen Ländern, Kreisen und Städten. Dafür bilden sich Vereine, Verbände oder Planungsgemeinschaften, die Projekte koordinieren, aber keine hoheitlichen Befugnisse haben. Im Alltag bedeutet das zum Beispiel einen gemeinsamen Verkehrsverbund oder ein Marketingprojekt. Die Abgrenzungen sind politisch gewachsen und nicht überall unumstritten. Die Förderung der Zusammenarbeit läuft über Landes- und Bundespolitik, nicht über eine zusätzliche Verwaltungsebene. Ein Beitritt ist freiwillig, weshalb sich Grenzen im Lauf der Zeit verschieben können.

Beispiel

Die Metropolregion Rhein-Neckar reicht über drei Bundesländer. Wer dort pendelt, merkt die Verflechtung am gemeinsamen Verkehrsverbund, obwohl Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg verschiedenen Ländern und Verwaltungen angehören. Die Grenzen der Region richten sich nach Pendlerströmen und wirtschaftlichen Beziehungen und nicht nach Landkreisen. Dadurch gehören mitunter nur Teile eines Kreises dazu.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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