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Stadtkreis

Lexikon · Kreise · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Stadtkreis ist die in Baden-Württemberg gebräuchliche Bezeichnung für eine kreisfreie Stadt, also eine Stadt, die keinem Landkreis angehört.

Erklärung

Das baden-württembergische Landesrecht nennt kreisfreie Städte Stadtkreise. Der Begriff meint dasselbe wie in anderen Ländern kreisfreie Stadt: Die Stadt nimmt die Aufgaben von Gemeinde und Landkreis gemeinsam wahr. Sie hat damit eine doppelte Rolle und bündelt Behörden, die sonst auf Gemeinde und Landratsamt verteilt sind. Zu den Stadtkreisen zählen die größeren Städte des Landes, etwa Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Heidelberg. Nicht jede große Stadt in Baden-Württemberg ist allerdings ein Stadtkreis, manche sind als Große Kreisstadt Teil eines Landkreises. Die Unterscheidung ist wichtig für die Zuständigkeit bei Verwaltungsverfahren. Bei Statistiken und Verwaltungsschlüsseln erscheinen Stadtkreise getrennt von den Landkreisen. Dasselbe gilt für das Kfz-Kennzeichen: Die Zulassungsstelle gehört zur Stadtverwaltung. Landesrechtlich sind Stadtkreise in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung verzahnt, weil sie Aufgaben beider Ebenen tragen.

Beispiel

Liest du in einer baden-württembergischen Behördenliste Stadtkreis Heidelberg, ist damit eine Stadt gemeint, die ohne Landratsamt auskommt. Für Kfz-Zulassung oder Ausländerbehörde ist dann die Stadt zuständig und nicht ein Kreis. Für Bürger bedeutet das kürzere Wege, weil keine zweite Behörde beteiligt ist. Auch Statistiken führen Stadtkreise getrennt, wenn man Land- und Stadtbevölkerung vergleichen möchte.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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