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Landesregierung

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan eines Landes und besteht aus dem Regierungschef und den Ministerinnen und Ministern, in Stadtstaaten aus dem Senat.

Erklärung

Die Landesregierung führt die Landesverwaltung, bereitet Gesetze vor und setzt Landesrecht um. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Fachministern, in Berlin, Hamburg und Bremen bilden Senate diese Aufgabe. Jedes Ministerium leitet ein Ressort, etwa Inneres, Finanzen, Bildung oder Verkehr, und beaufsichtigt nachgeordnete Behörden. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich: Sie braucht dessen Vertrauen, muss Fragen beantworten und kann in vielen Ländern über ein Misstrauensvotum abgelöst werden. Über den Bundesrat vertritt sie die Interessen ihres Landes im Bund. Wie Regierungen gebildet werden und wie viele Ressorts es gibt, bestimmen Landesverfassung und politische Lage, und beides kann sich nach jeder Wahl verändern. Die Regierung hat zudem ein Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren, kann Verordnungen erlassen und führt die Aufsicht über Kommunen. Ihre Stellung bestimmt die jeweilige Landesverfassung im Einzelnen.

Beispiel

Will ein Land ein neues Verkehrsgesetz auf den Weg bringen, arbeitet das zuständige Ministerium den Entwurf aus. Das Kabinett beschließt ihn und leitet ihn an den Landtag weiter, der ihn berät und verabschiedet. Im Alltag begegnet dir ihre Arbeit etwa in Verordnungen, Förderprogrammen oder Schulerlassen. Über allgemeine Richtungsentscheidungen berät das Kabinett meist in wöchentlichen Sitzungen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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