Zum Inhalt springen
bundesland.net

Verbandsgemeinde

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Verbandsgemeinde ist ein Gemeindeverband aus mehreren Ortsgemeinden mit gemeinsamer Verwaltung, geregelt vor allem in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Erklärung

Die Verbandsgemeinde wurde in Rheinland-Pfalz geschaffen, um kleinen Gemeinden eine leistungsfähige Verwaltung zu ermöglichen, ohne ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Sie ist selbst eine Gebietskörperschaft mit eigenem Rat, der Verbandsgemeinderat, und einem hauptamtlichen Bürgermeister. Sie übernimmt Aufgaben, die kleine Orte allein schwer leisten können, etwa Schulträgerschaft, Feuerwehr, Wasserversorgung und Flächennutzungsplan. In Sachsen-Anhalt gibt es ebenfalls Verbandsgemeinden, die dort seit 2009 möglich sind. Dort sind die Mitglieder Mitgliedsgemeinden und die Verwaltung liegt bei der Verbandsgemeinde. Städte und größere Gemeinden gehören meist nicht dazu, sondern sind verbandsfrei. Das Modell unterscheidet sich vom Amt in Norddeutschland und von der Samtgemeinde in Niedersachsen, ist aber von der Idee her verwandt. Zur Verbandsgemeinde gehören immer mehrere Ortsgemeinden, in der Regel ländlich geprägte Orte. Die Zusammenschlüsse wurden in Rheinland-Pfalz in den 1960er und 1970er Jahren geordnet und seither mehrfach angepasst.

Beispiel

Ein Bewohner einer kleinen Eifelgemeinde beantragt seinen Ausweis nicht im Dorf, sondern bei der Verbandsgemeinde. Dort arbeiten Beschäftigte gemeinsam für viele Orte, die ihre Eigenständigkeit behalten. Möchtest du ein Gewerbe anmelden, wendest du dich an die Verbandsgemeinde. Für den Spielplatz im Ort ist dagegen der Rat der Ortsgemeinde zuständig.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Bundesland.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.