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kommunale Selbstverwaltung

Lexikon · Verwaltung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Kommunale Selbstverwaltung ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Erklärung

Art. 28 Abs. 2 GG sichert den Gemeinden das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch Gemeindeverbände haben dieses Recht im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs. Die Garantie umfasst unter anderem die Planungshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit und die Finanzhoheit. Sie schützt die Kommunen vor übermäßigen Eingriffen von Bund und Land, bedeutet aber keine völlige Unabhängigkeit, denn der Staat übt Rechtsaufsicht aus und kann Aufgaben übertragen. Gemeinden können ihr Recht notfalls vor Gericht verteidigen, bis hin zur kommunalen Verfassungsbeschwerde. Die Ausgestaltung im Einzelnen regeln Gemeindeordnungen und Kreisordnungen der Länder. Das Prinzip bildet die Grundlage der lokalen Demokratie. Für Kommunen hat dieser Schutz große praktische Bedeutung, etwa wenn ein Land neue Aufgaben überträgt, ohne die Kosten auszugleichen. Viele Landesverfassungen enthalten dazu ein Konnexitätsprinzip.

Beispiel

Wenn eine Gemeinde entscheidet, wo ein Neubaugebiet entstehen soll oder wie ein Freibad betrieben wird, nutzt sie ihre Selbstverwaltung. Das Land darf dabei beraten und kontrollieren, ob Gesetze eingehalten werden, aber nicht jede Einzelentscheidung vorgeben. Sie zeigt sich auch bei Alltagsfragen wie Straßennamen, Kita-Gebühren oder der Gestaltung von Ortskernen, die Gemeinden weitgehend selbst entscheiden dürfen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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