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kreisfreie Stadt

Lexikon · Kreise · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine kreisfreie Stadt gehört keinem Landkreis an und nimmt die Aufgaben von Gemeinde und Kreis in einer Verwaltung gemeinsam wahr.

Erklärung

Kreisfreie Städte, auch Stadtkreise oder in Baden-Württemberg Stadtkreise genannt, sind zugleich Gemeinde und Kreis. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben selbst, darunter auch solche, die sonst der Landkreis wahrnimmt, etwa Kfz-Zulassung, Sozialhilfe oder Schulträgerschaft für weiterführende Schulen. Bürger haben deshalb für die meisten Anliegen nur eine Anlaufstelle. Entstanden ist der Status meist historisch, ob eine Stadt kreisfrei wird, regeln die Landesgesetze, häufig mit Bezug auf Größe und Bedeutung. Solche Städte haben einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister und einen Stadtrat statt eines Kreistags. Auch Gebietsreformen haben den Status mancher Stadt verändert, es gab Eingemeindungen und auch Einkreisungen, bei denen eine Stadt ihre Kreisfreiheit verlor. Die Zahl solcher Städte ist von Land zu Land verschieden. Während in Baden-Württemberg wenige Städte Stadtkreise sind, haben manche anderen Länder deutlich mehr. Statistisch gelten sie als eigene Kreisebene.

Beispiel

Würzburg ist kreisfrei, der umliegende Landkreis Würzburg ist es nicht, hat aber in der Stadt seinen Sitz. Für einen Würzburger erledigt die Stadtverwaltung vieles, was ein Bewohner im Umland beim Landratsamt beantragen würde. Diese Bündelung macht Zuständigkeiten leicht auffindbar, bringt aber für die Stadt auch höhere Lasten, weil sie Aufgaben trägt, die in Flächenkreisen auf Kreis und Gemeinden verteilt sind.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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