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Bürgermeister

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist das Oberhaupt einer Gemeinde und leitet je nach Land die Verwaltung, den Rat oder beides.

Erklärung

Die Rolle ist in den Gemeindeordnungen der Länder verschieden geregelt. In den meisten Ländern wird die Person direkt von den Wahlberechtigten gewählt, und sie leitet die Gemeindeverwaltung, vertritt die Gemeinde nach außen und führt oft den Vorsitz im Gemeinderat. In kleinen Gemeinden ist das Amt manchmal ehrenamtlich, in größeren hauptamtlich. In kreisfreien und größeren Städten heißt das Amt häufig Oberbürgermeister. In Berlin, Hamburg und Bremen führen Bürgermeister die Landesregierung, dort ist das Amt also ein Landesamt. Die Amtszeit, die Wahlmodalitäten und die Frage, ob eine Stichwahl nötig ist, unterscheiden sich von Land zu Land. Weibliche Form ist Bürgermeisterin. Der Titel bezeichnet das Amt, nicht den aktuellen Amtsinhaber. Wie viele Befugnisse der Bürgermeister gegenüber dem Rat hat, ist von Land zu Land verschieden. Ehrenamtliche Bürgermeister in kleinen Orten erhalten meist nur eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

Beispiel

Du triffst den Bürgermeister bei Bürgerversammlungen, am Rathaus oder wenn er Verträge für die Gemeinde unterzeichnet. In einem kleinen Dorf tut er das nebenbei, in einer Großstadt ist es ein Vollzeitamt mit großer Verwaltung. In der Presse taucht oft der Titel Oberbürgermeister auf, den größere Städte führen. Rechtlich bleibt es ein Bürgermeisteramt, nur mit besonderem Titel, der sich an Größe und Tradition richtet.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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