Kfz-Kennzeichen
Kurzdefinition
Das Kfz-Kennzeichen enthält ein Unterscheidungszeichen, das den Zulassungsbezirk anzeigt und meist von Landkreis oder kreisfreier Stadt der Zulassung abhängt.
Erklärung
Am Anfang des Kennzeichens steht ein Ortskürzel aus ein bis drei Buchstaben, das den Zulassungsbezirk anzeigt. Zulassungsbehörde ist die Kreisverwaltung oder die kreisfreie Stadt. Viele Kürzel gehen auf alte Kreise zurück, weshalb manche Abkürzungen Kreise bezeichnen, die es als Verwaltungseinheit nicht mehr gibt. Im Zuge der Kennzeichenliberalisierung wurden ab 2012 viele alte Kürzel wieder zugelassen, sodass manche Kreise mehrere Unterscheidungszeichen führen. Das Kennzeichen sagt also nur grob etwas über die Herkunft des Halters, denn Fahrzeuge können nach Umzug mit dem alten Kennzeichen weiterfahren oder umgemeldet werden. Es ist nicht deckungsgleich mit Postleitzahlen und Gemeindegrenzen. Das Kürzel dient der Zuordnung zur Zulassungsbehörde, nicht der amtlichen Gebietskennzeichnung. Für Daten über Gemeinden oder Kreise eignet es sich daher kaum, hierfür sind Gemeinde- und Regionalschlüssel gedacht.
Beispiel
Auf der Autobahn erkennst du am Kürzel M ein Fahrzeug aus München, an HH eines aus Hamburg. Ein älteres Kürzel kann dagegen noch an einen Kreis erinnern, der inzwischen mit anderen zusammengelegt wurde. Wegen der Liberalisierung begegnest du auf der Straße inzwischen wieder Kürzeln, die jahrzehntelang kaum zu sehen waren und manche Kreise für Ortskundige erkennbar machen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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