Zum Inhalt springen
bundesland.net

Gemeinde

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Gemeinde ist die unterste Ebene der Gebietskörperschaften in Deutschland und Träger der kommunalen Selbstverwaltung mit eigenem Gebiet, Rat und Haushalt.

Erklärung

Gemeinden erfüllen örtliche Aufgaben in eigener Verantwortung, wie es Art. 28 GG garantiert. Dazu gehören Bauleitplanung, Kitas, Grundschulen, Straßen, Wasserversorgung, Friedhöfe und viele Dienstleistungen. Sie haben das Recht, im Rahmen der Gesetze ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und finanzieren sich unter anderem aus Gewerbesteuer, Grundsteuer und Zuweisungen des Landes. Gemeinden gibt es in sehr unterschiedlicher Größe, vom Dorf mit wenigen Hundert Einwohnern bis zur Millionenstadt. Wer eine Gemeinde als Stadt oder Markt bezeichnen darf, regelt das Landesrecht. Mehrere kleinere Gemeinden schließen sich in manchen Ländern zu Verbänden zusammen. Die Zahl der Gemeinden hat durch Gebietsreformen stark abgenommen und ändert sich weiter durch Fusionen. Die Aufteilung in Gemeinde, Kreis und Land ist wichtig, um zu wissen, an wen du dich wendest. Außerdem erfüllen Gemeinden Pflichtaufgaben im Auftrag des Landes, zum Beispiel im Meldewesen oder im Brandschutz.

Beispiel

Du meldest dich bei der Gemeinde um, beantragst dort einen Personalausweis oder holst eine Baugenehmigung für den Gartenschuppen ein. Wo die Gemeinde zu klein ist, kümmert sich eine Verwaltungsgemeinschaft oder ein Amt um die Bearbeitung. Für überörtliche Fragen gibt es den Kreis, für Landesrecht das Land. Die meisten Anliegen des täglichen Lebens landen aber zuerst bei der Gemeinde.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Bundesland.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.