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Große Kreisstadt

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Große Kreisstadt ist ein Rechtsstatus in Baden-Württemberg und Sachsen für Städte, die zu einem Landkreis gehören, aber erweiterte Aufgaben übernehmen.

Erklärung

Eine Große Kreisstadt gehört weiterhin zu ihrem Landkreis, erledigt aber Aufgaben, die sonst das Landratsamt wahrnimmt, zum Beispiel bei Baurecht oder Gewerbeaufsicht. Voraussetzung ist in der Regel eine bestimmte Größe, die das Landesrecht festlegt, und ein Antrag der Stadt. Den Status verleiht die Landesregierung. In Baden-Württemberg gibt es ihn seit Jahrzehnten, in Sachsen wurde er nach 1990 eingeführt. Der Titel unterscheidet sich vom Stadtkreis, weil die Stadt kreisangehörig bleibt, und vom einfachen Stadtstatus, weil sie mehr Verantwortung trägt. Der Oberbürgermeister führt oft diesen Titel, auch wenn die Stadt nicht kreisfrei ist. In anderen Ländern gibt es ähnliche Konstruktionen, etwa die große kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen. Zu den übertragenen Aufgaben gehören unter anderem das Bauordnungsrecht und die Aufsicht über Gewerbebetriebe. Zugleich bleibt die Stadt Mitglied im Landkreis und zahlt Kreisumlage, was Anlass für Diskussionen gibt.

Beispiel

Eine Stadt wie Tübingen gehört zum Landkreis, hat aber als Große Kreisstadt eigene Zuständigkeiten, die in kleineren Gemeinden das Landratsamt übernimmt. Für bestimmte Genehmigungen sprichst du daher mit der Stadt statt mit dem Kreis. In Sachsen nutzen viele größere Städte den Titel. Ein Blick in die Behördenliste zeigt dann, dass dort manches schon im Rathaus erledigt wird, was kleinere Orte beim Landratsamt beantragen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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