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Föderalismusreform

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Als Föderalismusreform bezeichnet man Verfassungsänderungen, die die Aufgabenverteilung und Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu ordneten, vor allem 2006 und 2009.

Erklärung

Die erste Föderalismusreform trat 2006 in Kraft und sollte die Zuständigkeiten klarer trennen. Der Bund gewann in einigen Bereichen Befugnisse, die Länder übernahmen unter anderem Teile des Beamtenrechts, des Strafvollzugs und des Versammlungsrechts. Zugleich sollte die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze sinken. Die zweite Reform von 2009 betraf die Finanzen und führte die sogenannte Schuldenbremse ein, die Bund und Länder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten verpflichtet. Beide Reformen veränderten das Grundgesetz, brauchten also Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ob sie die Verflechtung wirklich verringerten, wird in Politik und Wissenschaft unterschiedlich bewertet. Der Begriff taucht auch bei späteren Debatten um die Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen auf. Eine dritte Debatte über Bildung und Zusammenarbeit, etwa beim Kooperationsverbot, hat zu weiteren Grundgesetzänderungen geführt. Wer genau hinsieht, erkennt, dass das Verhältnis von Bund und Ländern immer wieder neu austariert wird.

Beispiel

Dass ein Land heute in eigener Verantwortung den Strafvollzug regelt, geht auf diese Reform zurück. Wer Gesetze vergleichen will, findet deshalb je nach Land unterschiedliche Vollzugsgesetze, wo früher ein einheitliches Bundesgesetz galt. Auch die Schuldenbremse für die Länder entstammt der Reform von 2009. Sie begrenzt seitdem die Möglichkeit, neue Kredite für laufende Ausgaben aufzunehmen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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