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Ortsgemeinde

Lexikon · Gemeinden · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ortsgemeinde heißt in Rheinland-Pfalz eine selbstständige Gemeinde, die meist Teil einer Verbandsgemeinde ist und einen Teil ihrer Aufgaben abgegeben hat.

Erklärung

In Rheinland-Pfalz bilden mehrere Ortsgemeinden eine Verbandsgemeinde. Die Ortsgemeinde bleibt eigenständig mit Ortsgemeinderat und ehrenamtlichem Ortsbürgermeister, überträgt aber wichtige Verwaltungsaufgaben an die Verbandsgemeinde, die eine hauptamtliche Verwaltung unterhält. Zu den Aufgaben der Ortsgemeinde gehören Dorfentwicklung, Gemeindestraßen, Friedhöfe und Vereinsförderung. Die Verbandsgemeinde kümmert sich beispielsweise um Grundschulen, Feuerwehr und Abwasser. Der Name erinnert daran, dass die Selbstständigkeit der Gemeinde gewahrt bleibt, obwohl die Verwaltung gemeinsam organisiert ist. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Verbandsgemeinden, dort heißen die Mitglieder aber Mitgliedsgemeinden. Der Begriff ist daher stark an das rheinland-pfälzische Kommunalrecht gebunden. Das Modell soll kleine Orte lebensfähig halten, denn viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben nur wenige Hundert Einwohner. Zugleich werden Verwaltung und Fachleute in der Verbandsgemeinde gebündelt, damit Verfahren professionell laufen. Die Ortsgemeinde bleibt aber Ansprechpartnerin für Dorffragen.

Beispiel

In der Eifel entscheidet der Rat der Ortsgemeinde über die Gestaltung des Dorfplatzes. Für den Antrag auf einen Reisepass gehst du dagegen zur Verwaltung der Verbandsgemeinde, die ihren Sitz im Hauptort hat. Der Ortsbürgermeister arbeitet meist ehrenamtlich und wohnt im Ort. Kommunalwahlen entscheiden, wer im Rat sitzt und welche Prioritäten für das Dorf gelten.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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