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Landesverfassung

Lexikon · Bund und Länder · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Landesverfassung ist die Grundordnung eines Landes, die Staatsaufbau, Grundrechte und Staatsziele regelt und dem Grundgesetz nicht widersprechen darf.

Erklärung

Jedes Land hat eine eigene Verfassung, die Organe wie Landtag und Regierung, ihre Wahl und ihre Befugnisse festlegt. Viele Landesverfassungen enthalten zusätzlich Grundrechte und Staatsziele, etwa zu Umwelt, Bildung oder Kultur. Das Grundgesetz verlangt in Art. 28 GG, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats entspricht. Innerhalb dieses Rahmens haben die Länder Gestaltungsspielraum, weshalb sich Verfassungen in Länge und Inhalt stark unterscheiden. Über die Einhaltung wachen Landesverfassungsgerichte oder Staatsgerichtshöfe, in manchen Ländern auch spezielle Gerichte. Wird Bundesrecht verletzt, geht es dem Landesrecht vor. Verfassungsänderungen brauchen meist eine qualifizierte Mehrheit im Landtag, manchmal zusätzlich einen Volksentscheid. In den ostdeutschen Ländern entstanden die Verfassungen nach 1990, in den westdeutschen Ländern teils schon vor dem Grundgesetz. Dieser Unterschied prägt Stil und Umfang der Texte bis heute.

Beispiel

In einigen Ländern können Bürgerinnen und Bürger per Volksbegehren Gesetze anstoßen, weil es die Landesverfassung vorsieht. Welche Hürden dabei gelten, steht in der jeweiligen Verfassung und im zugehörigen Ausführungsgesetz. Einige Landesverfassungen nennen auch ausdrücklich Staatsziele wie Tierschutz, Sport oder Kultur. Ob daraus einklagbare Rechte folgen, entscheidet die Rechtsprechung des jeweiligen Verfassungsgerichts.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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