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Regierungsbezirk

Lexikon · Verwaltung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Regierungsbezirk ist eine mittlere staatliche Verwaltungsebene zwischen Landesministerien und Kreisen, die es nur noch in einigen Flächenländern gibt.

Erklärung

Regierungsbezirke bündeln staatliche Aufgaben für mehrere Kreise und kreisfreie Städte. An ihrer Spitze steht eine Bezirksregierung, in Baden-Württemberg Regierungspräsidium genannt. Sie überwacht die untere Verwaltung, bearbeitet Genehmigungen und bündelt Fachaufgaben, etwa bei Umwelt, Schule oder Kommunalaufsicht. Regierungsbezirke gibt es noch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Andere Länder haben die Ebene abgeschafft, zum Beispiel Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, und ihre Aufgaben auf Ministerien und Landesämter verteilt. Sachsen kennt eine Landesdirektion als vergleichbare Behörde. Ein Regierungsbezirk ist keine Gebietskörperschaft mit eigener Selbstverwaltung, sondern ein Teil der Landesverwaltung. Er ist daher von den kommunalen Kreisen klar zu unterscheiden. Weil es sich um Landesbehörden handelt, sind die Bezirksregierungen den Ministerien nachgeordnet. Die Zahl der Bezirke eines Landes steht im Landesorganisationsrecht und kann durch Reformen verändert werden.

Beispiel

Ein Bürger aus dem Bayerischen Wald gehört zum Landkreis, dieser zum Regierungsbezirk Niederbayern. Muss ein größeres Vorhaben genehmigt werden, kann die Bezirksregierung dafür zuständig sein, nicht der Landkreis selbst. Wer im Internet nach der zuständigen Stelle für ein Verfahren sucht, stößt auf diese Ebene vor allem bei Genehmigungen, Fördermitteln und Aufsichtsfragen, die über die Zuständigkeit der Kreise hinausgehen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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